Allgemeine Lieferbedingungen:

1. Mängel am eingelieferten Gut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Gutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. durch ungenügende Echtheit der Färbungen, frühere unsachgemässe Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Teppiche, welche von Schädlingen (Motten) befallen sind, werden auch ohne Auftrag zu Lasten des Kunden gereinigt und mit Mottenschutz ausgerüstet.

2. Ausserordentliche Aufwendungen
Wenn erforderlich, werden Fleckenentfernung von Hand und Spannen sowie Urin- und Geruchsbehandlung ausgeführt und dem Kunden berechnet.

3. Eine einwandfreie Entfernung von Flecken kann nicht garantiert werden.

4. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bearbeitung, dass die Beschaffenheit des Gutes eine ordnungsgemässe Bearbeitung in Frage stellt, so hat der Kunde sich darüber auszusprechen, ob er Fortführung der Arbeiten auf sein eigenes Risiko verlange oder vom Vertrag zurücktrete. Ist eine Stellungnahme des Kunden nicht binnen nützlicher Frist erhältlich, so wird Rücktritt vom Vertrag angenommen.

5. Ablieferung
Aus verspäteter Ablieferung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Rücknahme des Gutes muss innerhalb von 2 Monaten nach Fertigstellung erfolgen. Nach dieser Frist muss eine Aufbewahrungsgebühr bezahlt werden. Die LÄSSER Teppich- und Polsterreinigung AG kann Aufträge, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung vom Auftraggeber zurückgenommen werden, zur Deckung ihrer Forderung freihändig verwerten.

6. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 10 Tagen nach Warenempfang schriftlich erhoben werden.

7. Haltung
Jede Haftung für Schäden, die auf Mängel am eingelieferten Gut zurückzuführen sind (siehe 1.), wird abgelehnt. Im Übrigen besteht eine Haftung der LÄSSER Teppich- und Polsterreinigung AG nur insoweit, als sie nachweislich eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Unsere Haftung beschränkt sich auf maximal den 10-fachen Reinigungspreis. Keine Haftung für Knöpfe, Reissverschlüsse, Schnallen, Farbechtheit oder für Schäden bei falschen Pflegeanleitungen,. Weiter gelten die Bestimmungen des Verbandes Textilreinigungen Schweiz (VTS).

8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 8600 Dübendorf.
Diese Lieferbedingungen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrages.

Leder:

Leder ist ein Naturprodukt
Dies zeigt sich in natürlichen Unegalitäten, Narben und Venenmarkierungen. Echtes Leder ist geschmeidig und weich. Es schützt nicht nur gegen Kälte und Hitze, sondern ist wegen seiner Fähigkeit zu atmen beliebt im Tragen. Mit einem Spezialverfahren und der langjährigen Erfahrung werden Ihre Bekleidungsstücke sorgfältig gereinigt, gepflegt, aufgefärbt, repariert und einer Qualitätskontrolle unterzogen. Das Reinigungsresultat ist trotz modernster Technologie, äusserst schonender Bearbeitung und umfangreichem Know-How, von einer Vielzahl von Haut- und Herstellungsqualitäten abhängig.

Tonunterschiede und ungleichmässiges Aussehen
Lederbekleidung besteht aus mehreren verschiedenen Tierhäuten. Das Reinigungsresultat kann daher variieren, was Farbe und Ton betrifft (heller oder dunkler). Die Fettung entscheidet weitgehend über die Farbintesivität. Daher mehrteilige Kleidungsstücke immer komplett zur Reinigung geben. Tontiefenunterschiede am Teil sind nach der Reinigung normal.

Zutaten, Accessoires, Knöpfe…
…sind oft lösemittelunbeständig und empfindlich gegen die Mechanik der Reinigung. Es kommt vor, dass diese abfallen oder einfach nicht beständig sind. Es kann daher keine Garantie auf diese Zutaten gegeben werden (ungeeignete Zutaten).

Verschmutzungen und Verfleckungen
Verschmutzungen und Verfleckungen ziehen gerne in die Poren des Leders ein und widerstehen der Reinigung hartnäckig. Ihre Lederbekleidung reinigen wir schonend, damit die Form und Farbe möglichst erhalten bleibt. Daher lassen sich aus Rücksicht auf die Substanz der Bekleidung nicht alle Verschmutzungen entfernen (tragbedingt).

Lichtschäden
Helle und pastellfarbene Farbtöne, insbesondere grau und hellblau, sind äusserst lichtempfindlich. Durch Trag- und Lichteinflüsse können Lichtschäden entstehen, die bräunlich sichtbar werden. Durch die Reinigung sind diese nur begrenzt zu korrigieren. Eine individuelle Nachfärbung wird auf Wunsch vorgenommen und ergibt eine Auffrischung.

Narben, Falten, Insektenstiche
Diese Hautcharakteristiken zeigen sich nach der Reinigung meist stärker. Dies bedeutet keine mindere Qualität, sondern zeugt von Echtheit des Leders. Aus modischen Gründen werden Echtheitsmerkmale bei der Zurichtung des Leders oft korrigiert und überdeckt. Durch das Tragen oder nach der Reinigung werden diese Merkmale oftmals wieder sichtbar. Bestmögliches Ausegalisieren solcher Hautungleichheiten wird auf Wunsch vorgenommen.

Massveränderungen
Leder wird während der Zurichtung gedehnt. Während des Reinigungsprozesses entspannt sich das Leder in den ursprünglichen Zustand. Diese Entspannung lässt sich nur teilweise ausgleichen (herstellungsbedingt).
Leimflecken.
Bei der Herstellung wird Klebstoff in den Nähten verwendet. Es kommt vor, dass dieser sich durch die Reinigung ablöst, in den Nähten sichtbar wird und kaum mehr zu entfernende Flecken verursacht (Herstellungsmangel).

Irreführende oder fehlende Pflegekennzeichen.
Für die Reinigung solcher Lederartikel übernehmen wir keine Verantwortung, denn verstecke Fehler und Empfindlichkeiten können auch von unseren erfahrenen Fachleuten oft nur schwer im Voraus erkannt werden (keine Erfolgsgarantie).