Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge und Dienstleistungen der:
LÄSSER Teppich- und Polsterreinigung AG
Sonnentalstrasse 5
8600 Dübendorf
Schweiz
Telefon: 044 824 49 49
E-Mail: info@teppich-reinigungen.ch
Die AGB gelten gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie gegenüber Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und anderen Organisationen, nachfolgend gemeinsam «Kundschaft».
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von LÄSSER ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem separaten Vertrag gehen diesen AGB vor.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn LÄSSER ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Dienstleistungen
LÄSSER erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Reinigung und Pflege von Teppichen
- Reinigung von Polstern, Matratzen und Spannteppichen
- Reinigung und Pflege von Leder- und Pelzprodukten
- Reinigung von Vorhängen und Textilien
- Innenreinigung von Fahrzeugen
- Teppichreparaturen
- Flecken-, Geruchs- und Urinbehandlungen
- Mottenschutz und Imprägnierungen
- Behandlung von Brand- und Wasserschäden
- Expertisen, Zustandsbeurteilungen und Dokumentationen
- Abhol- und Lieferservices
- Schmutzmatten- und wiederkehrende Dienstleistungen für Geschäftskunden
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Offerte, der Auftragsbestätigung, dem Annahmeschein oder einer anderen Vereinbarung.
3. Website, Kostenrechner und Offertanfragen
Die Informationen und Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Orientierung und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Berechnungen des Online-Kostenrechners sind unverbindliche Richtwerte. Sie beruhen auf den von der Kundschaft eingegebenen Angaben und können eine fachliche Prüfung des Gegenstands nicht ersetzen.
Auch das Absenden einer Offertanfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Auftragserteilung dar. Die automatisch angezeigte oder per E-Mail versendete Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage.
Der definitive Preis und die mögliche Behandlung werden insbesondere anhand folgender Faktoren festgelegt:
- Art und Material des Gegenstands
- Grösse, Gewicht und Verarbeitung
- Alter und allgemeiner Zustand
- Art und Stärke der Verschmutzung
- Flecken, Gerüche oder Kontaminationen
- bestehende Schäden und Reparaturbedarf
- erforderliche Spezial- und Zusatzbehandlungen
- Abhol-, Liefer- und Vor-Ort-Aufwand
4. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind während der darin angegebenen Frist gültig. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, bleibt die Offerte während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
- die Kundschaft eine Offerte oder Auftragsbestätigung annimmt;
- LÄSSER einen Auftrag ausdrücklich bestätigt;
- ein Gegenstand zur vereinbarten Bearbeitung angenommen wird; oder
- LÄSSER mit Zustimmung der Kundschaft mit der Leistungserbringung beginnt.
Mündliche oder telefonische Vereinbarungen können ebenfalls verbindlich sein. Aus Beweisgründen kann LÄSSER eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Die Annahme eines Gegenstands bedeutet noch nicht, dass jede gewünschte Behandlung technisch möglich oder fachlich vertretbar ist. Die definitive Beurteilung kann erst nach der Eingangskontrolle erfolgen.
5. Eingangskontrolle und Fotodokumentation
LÄSSER prüft die übergebenen Gegenstände vor Beginn der Bearbeitung soweit zumutbar auf Material, Zustand, erkennbare Schäden und besondere Risiken.
Der Zustand kann mit Fotografien dokumentiert werden. Die Aufnahmen dienen insbesondere:
- der Erfassung des Eingangszustands;
- der Wahl der geeigneten Behandlung;
- der Qualitätssicherung;
- der Dokumentation ausgeführter Arbeiten;
- der Bearbeitung von Rückfragen und Reklamationen; sowie
- dem Nachweis bei Schaden- oder Versicherungsfällen.
Zeigen sich bei der Eingangskontrolle zusätzliche Schäden, Risiken oder ein erheblicher Mehraufwand, informiert LÄSSER die Kundschaft und unterbreitet bei Bedarf eine angepasste Offerte.
Bis zur Zustimmung kann die Bearbeitung ausgesetzt werden. Ist die Kundschaft trotz angemessener Versuche nicht erreichbar, ist LÄSSER nicht verpflichtet, die Bearbeitung fortzusetzen.
6. Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft ist verpflichtet, alle für die Beurteilung und Bearbeitung wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Insbesondere sind LÄSSER nach Möglichkeit folgende Umstände bekanntzugeben:
- Material und Herkunft des Gegenstands;
- bekannte Pflege- oder Reinigungsvorgaben;
- frühere Reinigungen, Imprägnierungen oder Reparaturen;
- bekannte Materialschwächen oder Vorschäden;
- nicht farbechte oder empfindliche Bestandteile;
- Haustierurin, Schimmel, Schädlingsbefall oder andere Kontaminationen;
- besondere Werte oder ideelle Bedeutung des Gegenstands;
- laufende Versicherungs- oder Schadenfälle.
Vor der Übergabe sind persönliche Gegenstände, Bargeld, Schmuck, Dokumente, elektronische Geräte und andere nicht zur Bearbeitung bestimmte Sachen zu entfernen.
Die Kundschaft bestätigt, Eigentümerin des übergebenen Gegenstands oder zur Auftragserteilung berechtigt zu sein.
Bei Arbeiten vor Ort sorgt die Kundschaft für einen sicheren und rechtzeitigen Zugang sowie, soweit erforderlich, für Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Arbeitsbedingungen.
7. Fachgerechte Bearbeitung und Behandlungsergebnis
LÄSSER führt die vereinbarten Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und mit Verfahren aus, die nach fachlicher Einschätzung für Material und Zustand des Gegenstands geeignet sind.
Das konkrete Ergebnis hängt unter anderem von Material, Alter, Verarbeitung, Vorbehandlungen, Verschmutzungsart und Ausgangszustand ab.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Verfärbungen, Gebrauchsspuren, Schimmelrückstände oder anderer Veränderungen kann nicht garantiert werden.
Insbesondere bei alten, beschädigten, unbekannten oder empfindlichen Materialien können trotz fachgerechter Bearbeitung folgende Veränderungen auftreten:
- Farbveränderungen oder Farbverluste;
- Ausbluten nicht farbechter Materialien;
- Schrumpfung, Dehnung oder Formveränderung;
- Sichtbarwerden bereits vorhandener Flecken oder Schäden;
- Ablösung gealterter Verklebungen oder Beschichtungen;
- Veränderungen von Flor, Glanz oder Oberflächenstruktur;
- Brüchigkeit oder Materialverlust;
- Veränderungen durch frühere unsachgemässe Behandlungen.
Erkennt LÄSSER ein besonderes Risiko, wird die Kundschaft nach Möglichkeit vor der Bearbeitung darauf hingewiesen. Verlangt die Kundschaft die Ausführung trotz eines ausdrücklichen fachlichen Hinweises, trägt sie die daraus entstehenden, konkret bezeichneten Risiken, soweit der Schaden nicht durch eine unsachgemässe Ausführung von LÄSSER verursacht wurde.
8. Flecken-, Geruchs- und Spezialbehandlungen
Flecken- und Geruchsbehandlungen werden nach fachlicher Einschätzung und mit angemessenem Aufwand durchgeführt.
Eine vollständige und dauerhafte Entfernung kann insbesondere bei tief eingedrungenem Urin, Rauch, Schimmel, unbekannten Substanzen, chemischen Veränderungen oder lange bestehenden Flecken nicht zugesichert werden.
Mottenschutz, Imprägnierungen und Fleckenschutz können das Risiko eines späteren Befalls oder einer erneuten Verschmutzung vermindern, bieten jedoch keinen vollständigen oder zeitlich unbegrenzten Schutz.
Die Behandlungen stellen keine Desinfektions-, Sterilisations-, medizinische oder gesundheitliche Garantie dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Reparaturen
Bei handwerklichen Reparaturen können neue Materialien in Farbe, Struktur, Alterung oder Verarbeitung vom ursprünglichen Material abweichen.
LÄSSER bemüht sich um eine fachgerechte und möglichst unauffällige Ausführung. Eine vollständig unsichtbare Reparatur oder eine exakte Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Erscheinungsbild kann nicht garantiert werden.
Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche Schäden oder notwendige Arbeiten, wird die Kundschaft vor der Ausführung eines wesentlichen Mehraufwands kontaktiert.
10. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden verstehen sich die angegebenen Preise exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Gegenüber Geschäftskunden kann die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden, sofern dies in der Offerte oder Preisliste entsprechend vermerkt ist.
Massgebend ist der in der definitiven Offerte, Auftragsbestätigung oder Abrechnung genannte Preis.
Zusätzliche Leistungen, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, werden nur nach Information und Zustimmung der Kundschaft ausgeführt, sofern nicht eine sofortige Massnahme zur Verhinderung eines weitergehenden Schadens erforderlich und die Kundschaft nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Für bestimmte Leistungen können Mindestpreise, Zuschläge, Wegpauschalen, Abhol- und Lieferkosten oder Aufwendungen nach Zeit und Material verrechnet werden. Diese werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt oder ergeben sich aus der gültigen Preisliste.
11. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung oder in der Offerte keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
LÄSSER kann insbesondere bei grösseren, aussergewöhnlichen oder materialintensiven Aufträgen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft in Verzug. LÄSSER ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann LÄSSER weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Retentionsrechte bleiben vorbehalten.
12. Ausführungs- und Liefertermine
Angaben über Bearbeitungs-, Abhol- oder Liefertermine sind grundsätzlich Schätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
Die übliche Bearbeitungsdauer kann je nach Material, Verschmutzung, Trocknungszeit, Reparaturaufwand und Auslastung variieren.
LÄSSER informiert die Kundschaft über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Energie- oder Betriebsausfällen, behördlichen Massnahmen, Lieferengpässen, Krankheit, unvorhersehbaren Materialreaktionen oder anderen nicht von LÄSSER zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
13. Abholung und Lieferung
Abholungen und Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung und innerhalb des bestätigten Gebiets.
Die Kundschaft stellt sicher, dass:
- die angegebene Adresse richtig und zugänglich ist;
- eine zur Übergabe berechtigte Person anwesend ist;
- die Gegenstände abholbereit beziehungsweise entgegennahmebereit sind;
- LÄSSER über besondere Zugangs-, Park- oder Transportbedingungen informiert wurde.
Kann ein bestätigter Termin aus Gründen, die von der Kundschaft zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, kann LÄSSER den tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwand verrechnen. Die Kundschaft wird über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Bei schwer zugänglichen Räumen, fehlenden Aufzügen, aussergewöhnlich schweren Gegenständen oder besonderen Transportanforderungen können zusätzliche Kosten entstehen.
14. Stornierung und vorzeitige Beendigung
Die Kundschaft kann einen Auftrag vor Beginn der Bearbeitung stornieren.
Bereits erbrachte Leistungen, durchgeführte Abholungen, Materialbestellungen, Vorbereitungsarbeiten und andere nicht mehr vermeidbare Kosten sind zu vergüten.
Wird ein Auftrag nach Beginn der Bearbeitung beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie weitere gesetzlich geschuldete Entschädigungen zu bezahlen.
LÄSSER kann einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn:
- die Bearbeitung technisch nicht möglich oder unverhältnismässig riskant ist;
- gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Risiken bestehen;
- wesentliche Informationen falsch oder unvollständig waren;
- die Kundschaft notwendige Mitwirkungshandlungen verweigert;
- fällige Zahlungen nicht geleistet werden; oder
- die Ausführung gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben verstossen würde.
In diesem Fall werden nur bereits erbrachte Leistungen und tatsächlich entstandene Kosten verrechnet, soweit die Beendigung nicht von LÄSSER zu vertreten ist.
15. Abnahme und Beanstandungen
Die Kundschaft hat die bearbeiteten Gegenstände nach Erhalt beziehungsweise Rückgabe sobald zumutbar zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind LÄSSER ohne schuldhaftes Zögern unter Angabe des betroffenen Gegenstands und möglichst mit Fotos mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ebenfalls ohne schuldhaftes Zögern zu melden.
Die Kundschaft hat LÄSSER Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Gegenstand zu prüfen und einen von LÄSSER zu vertretenden Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Eigenmächtige Nachbehandlungen oder Reparaturen durch die Kundschaft oder Dritte können die Beurteilung erschweren. Zusätzliche Kosten solcher Massnahmen werden nur übernommen, wenn LÄSSER ihnen vorgängig zugestimmt hat oder eine dringende Schadenminderung erforderlich war.
Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben vorbehalten.
16. Haftung
LÄSSER haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten verursacht wurden, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Schäden, die ausschliesslich zurückzuführen sind auf:
- bereits bestehende oder verborgene Materialfehler;
- natürliche Alterung oder normalen Verschleiss;
- fehlende Farbechtheit oder Materialbeständigkeit;
- unsachgemässe frühere Behandlungen;
- unrichtige oder unvollständige Angaben der Kundschaft;
- nicht entfernte Gegenstände oder Inhalte;
- ausdrücklich mitgeteilte und von der Kundschaft akzeptierte Behandlungsrisiken;
- Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von LÄSSER.
Bei beschädigten oder gebrauchten Gegenständen werden bei der Schadenbemessung insbesondere Alter, Zustand, Abnutzung und tatsächlicher Zeitwert berücksichtigt. Ein ausschliesslich ideeller oder persönlicher Wert wird nur berücksichtigt, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.
17. Nicht abgeholte Gegenstände
Die Kundschaft ist verpflichtet, abholbereite Gegenstände innerhalb der mitgeteilten oder vereinbarten Frist abzuholen beziehungsweise eine Lieferung zu ermöglichen.
Werden Gegenstände trotz Benachrichtigung nicht abgeholt, kann LÄSSER nach einer angemessenen kostenlosen Bereitstellungsfrist Lagerkosten verlangen. Die Höhe der Lagerkosten wird der Kundschaft vor deren Entstehung mitgeteilt.
Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann LÄSSER die Gegenstände auf Kosten der Kundschaft extern einlagern oder die gesetzlich vorgesehenen Rechte geltend machen.
Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur nach vorgängiger Ankündigung und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18. Leistungen für Geschäftskunden
Bei wiederkehrenden Leistungen, Schmutzmattenservices, Leasingmodellen, Flottenaufträgen oder Rahmenverträgen ergeben sich Leistungsumfang, Austauschintervalle, Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Preise aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Sofern ein Rahmenvertrag besteht, geht dieser den vorliegenden AGB vor.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, LÄSSER über betriebliche Sicherheits-, Zugangs- und Datenschutzvorgaben rechtzeitig zu informieren.
19. Datenschutz
LÄSSER bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Anfragen, Angeboten und Aufträgen gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Die im Rahmen der Eingangskontrolle angefertigten Fotos werden grundsätzlich nur für die Auftragsabwicklung, Qualitätssicherung, Dokumentation und Bearbeitung möglicher Schadenfälle verwendet.
Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
20. Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Pflichten aufgrund eines Ereignisses ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht erfüllen, gilt dies während der Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung nicht als Vertragsverletzung.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei so bald wie möglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Dauert die Verhinderung so lange an, dass die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei nicht mehr zumutbar ist, kann der noch nicht erfüllte Teil des Vertrags beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
21. Änderungen dieser AGB
LÄSSER kann diese AGB jederzeit für zukünftige Verträge ändern.
Für einen konkreten Auftrag gilt grundsätzlich die Fassung, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungen bestehender Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
22. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände.
Für Verträge mit Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und anderen Organisationen ist – soweit gesetzlich zulässig – Dübendorf beziehungsweise der Sitz der LÄSSER Teppich- und Polsterreinigung AG ausschliesslicher Gerichtsstand.
LÄSSER ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz oder Wohnsitz der Kundschaft geltend zu machen.
Stand: 3. August 2026